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   BFH, 27.07.1977 - I R 169/74   

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https://dejure.org/1977,613
BFH, 27.07.1977 - I R 169/74 (https://dejure.org/1977,613)
BFH, Entscheidung vom 27.07.1977 - I R 169/74 (https://dejure.org/1977,613)
BFH, Entscheidung vom 27. Juli 1977 - I R 169/74 (https://dejure.org/1977,613)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Überschreiten des Ermessens - Finanzbehörde - Zulassung von Sonderabschreibungen - Neue bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens - Geltung für gebrauchte Wirtschaftsgüter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 102; StAnpG § 2 Abs. 1; ZRFG § 3

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 123, 327
  • DB 1978, 51
  • BStBl II 1978, 10
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 11.09.1975 - IV B 11/75

    Sonderabschreibungen - Versagung von Sonderabschreibungen - Neues Wirtschaftsgut

    Auszug aus BFH, 27.07.1977 - I R 169/74
    Daß § 3 Abs. 1 ZRFG eine Ermessensvorschrift ist, wird im übrigen auch durch die Entstehungsgeschichte dieser Vorschrift bestätigt, die bereits der IV. Senat des BFH im Beschluß vom 11. September 1975 IV B 11/75 (BFHE 116, 556, BStBl II 1976, 11) im einzelnen dargestellt hat.

    Der IV. Senat des BFH hat im Beschluß IV B 11/75 zwar darauf hingewiesen, daß die Beschränkung der Sonderabschreibung auf neue Wirtschaftsgüter besonders finanzschwache Unternehmen benachteiligt, die - wie sich aus dem Umkehrschluß der sog. Prosperitätsklausel des § 3 Abs. 4 ZRFG ergibt - durch das Gesetz besonders begünstigt werden sollen.

  • BFH, 28.04.1977 - IV R 163/75

    Sonderabschreibungen nach § 3 ZRFG bei der Anschaffung neu errichteter

    Auszug aus BFH, 27.07.1977 - I R 169/74
    Dies hat der IV. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) im Urteil vom 28. April 1977 IV R 163/75 (BFHE 122, 121, BStBl II 1977, 553) entschieden.

    Aus dieser Vorschrift folgt umgekehrt nicht, daß auf alle bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die ein Gewerbetreibender im Zonenrandförderungsgebiet anschafft, die Sonderabschreibung gewährt werden müßte (vgl. die auch insoweit geltenden Grundsätze des BFH-Urteils IV R 163/75).

  • EuGH, 13.07.1972 - 73/71

    Verstoß gegen den Grundsatz der Erhaltung des Grundgehalts durch Einstufung in

    Auszug aus BFH, 27.07.1977 - I R 169/74
    Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das FA) lehnte den Antrag insoweit ab, weil nach dem Schreiben des Bundesministers für Wirtschaft und Finanzen vom 18. August 1971 F/IV B 2 - S 1915 - 73/71 (BStBl I 1971, 386) Sonderabschreibungen nur für neue Wirtschaftsgüter gewährt werden könnten.

    Die Beschränkung der Sonderabschreibung auf neue abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (vgl. das Schreiben des Bundesministers für Wirtschaft und Finanzen vom 18. August 1971, a. a. O.) läßt weder eine Ermessensüberschreitung noch einen Ermessensfehlgebrauch erkennen.

  • FG Niedersachsen, 08.09.1975 - VIII 98/73
    Auszug aus BFH, 27.07.1977 - I R 169/74
    Mit der Begünstigung lediglich der Anschaffung neuer Wirtschaftsgüter soll dem Anreiz entgegengewirkt werden, daß die durch ihren Standort ohnedies begünstigten Unternehmen außerhalb des Zonenrandgebietes die in ihren Betrieben ausgedienten Anlagegüter im Zonenrandgebiet absetzen, ihre Betriebe auf diese Weise auf dem neuesten Stand der Technik halten und so ihren Wettbewerbsvorteil gegenüber Zonenrandbetrieben erhalten und weiter ausbauen (vgl. Urteil des Niedersächsischen FG vom 8. September 1975 VIII 98/73, EFG 1976, 191).
  • BFH, 24.07.1980 - IV R 117/77

    ZonenrandförderungsG - Eigentumswohnung - Sonderabschreibung

    Diese Ansicht entspricht der ständigen Rechtsprechung des BFH (BFHE 122, 121, BStBl II 1977, 553, sowie Urteil vom 27. Juli 1977 I R 169/74, BFHE 123, 327, BStBl II 1978, 10).

    Dennoch kann es nicht als ermessensfremd angesehen werden, wenn die Finanzverwaltung diese Erwägung hinter die Überlegung zurücktreten läßt, daß der Investitionstätigkeit durch die Schaffung neuer Gebäude besser gedient wird und - jedenfalls in vielen Fällen - technisch neue Gebäudeanlagen besser geeignet sind, die Leistungsfähigkeit der Unternehmen zu fördern als alte und gebrauchte Gebäude (ähnlich auch BFH-Urteil in BFHE 123, 327, BStBl II 1978, 10, zur steuerlichen Begünstigung bei der Anschaffung beweglicher Anlagegüter).

  • BFH, 29.01.1997 - XI R 85/95

    Keine Sonderabschreibungen nach § 3 ZRFG bei einer Verpachtung des gesamten

    Dabei ist davon auszugehen, daß die Finanzverwaltung im Rahmen des ihr eingeräumten Ermessens ermächtigt ist, die Gewährung von Sondervergünstigungen von Voraussetzungen abhängig zu machen, die im Gesetz selbst nicht genannt sind, sofern diese zusätzlichen Voraussetzungen einer sachgerechten Ermessensausübung entsprechen (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile vom 28. April 1977 IV R 163/75, BFHE 122, 121, BStBl II 1977, 553; vom 27. Juli 1977 I R 169/74, BFHE 123, 327, BStBl II 1978, 10; vom 14. März 1991 IV R 54/90, BFHE 165, 119, BStBl II 1991, 808).
  • BFH, 21.04.1983 - IV R 217/82

    Ermessensüberschreitung - Sonderabschreibung - Zonenrandgebiet -

    Der durch § 3 ZRFG gezogene Ermessensrahmen ermächtigt die Finanzverwaltung, die Gewährung von Sonderabschreibungen von Voraussetzungen abhängig zu machen, die im Gesetz selbst nicht genannt sind, sofern diese zusätzlichen Voraussetzungen einer sachgerechten Ermessensausübung entsprechen (BFH-Urteile vom 28. April 1977 IV R 163/75, BFHE 122, 121, BStBl II 1977, 553, und vom 27. Juli 1977 I R 169/74, BFHE 123, 327, BStBl II 1978, 10).
  • FG Hamburg, 10.07.2002 - V 326/97

    Unternehmerinitiative: Vermietung von Ferienwohnungen

    Die Vorschrift räumt der Finanzbehörde einerseits ein Ermessen ein (BFH-Urteil vom 27.07.1977 I R 169/74, BStBl. II 1978, 10).
  • BFH, 28.02.1980 - IV R 19/78

    Gewährung von Sonderabschreibungen - Steuerfestsetzungsverfahren -

    Zur materiell-rechtlichen Rechtslage weist der Senat darauf hin, daß die Finanzbehörden ihr Ermessen nicht dadurch überschreiten, daß sie Sonderabschreibungen nach dem Zonenrandförderungsgesetz nur für neue, nicht auch für gebrauchte Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens zulassen (BFH-Urteil vom 27. Juli 1977 I R 169/74, BFHE 123, 327, BStBl II 1978, 10).
  • BFH, 06.07.1983 - I R 252/82

    Ermessensüberschreitung - Sonderabschreibung - Abnutzbare unbewegliche

    Das aufgestellte Erfordernis des eigenbetrieblichen Gebrauchs des errichteten oder erworbenen abnutzbaren unbeweglichen Wirtschaftsguts des Anlagevermögens begegnet ebensowenig Bedenken, wie die Beschränkung auf neue und nicht auch gebrauchte Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 28. April 1977 IV R 163/75, BFHE 122, 121, BStBl II 1977, 553; vom 27. Juli 1977 I R 169/74, BFHE 123, 327, BStBl II 1978, 10, und vom 24. Juli 1980 IV R 117/77, BFHE 131, 356, BStBl II 1980, 762).
  • BFH, 28.10.1981 - I R 156/78

    Steuervergünstigung - Ermessensentscheidung des FA - Sonderabschreibung -

    Nach der Entscheidung des Senats vom 27. Juli 1977 I R 169/74 (BFHE 123, 327, BStBl II 1978, 10) überschreiten die Finanzbehörden das ihnen in § 3 ZRFG eingeräumte Ermessen nicht dadurch, daß sie Sonderabschreibungen nur für neue, nicht auch für gebrauchte bewegliche Wirtschaftsgüter zulassen.
  • BFH, 06.03.1980 - IV R 160/77

    Ermessensüberschreitung - Sonderabschreibung - Anschaffung eines Kraftfahrzeugs

    Diese Ansicht entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - (Urteile vom 28. April 1977 IV R 163/75, BFHE 122, 121, BStBl II 1977, 553, sowie vom 27. Juli 1977 I R 169/74, BFHE 123, 327, BStBl II 1978, 10).
  • BFH, 21.04.1983 - IV R 143/79

    Zonenrandgebiet - Ermessensausübung - Sonderabschreibung - Stillegung einer

    Zur Begründung führte es aus, die Vorschrift des § 3 ZRFG enthalte einen Ermessensrahmen, innerhalb dessen die Verwaltung die Gewährung von Sonderabschreibungen auch von Voraussetzungen abhängig machen könne, die im Gesetz selbst nicht genannt seien (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 28. April 1977 IV R 163/75, BFHE 122, 121, BStBl II 1977, 553, und vom 27. Juli 1977 I R 169/74, BFHE 123, 327, BStBl II 1978, 10).
  • BFH, 02.04.1980 - IV R 48/78

    Stille Reserve - Ersatzwirtschaftsgut - Sonderabschreibung - Ermessensfehler des

    Der durch § 3 ZRFG gezogene Ermessensrahmen ermächtigt die Finanzverwaltung, die Gewährung der Sonderabschreibung von Voraussetzungen abhängig zu machen, die im Gesetz selbst nicht genannt sind (BFH-Urteile vom 28. April 1977 IV R 163/75, BFHE 122, 121, BStBl II 1977, 553, und vom 27. Juli 1977 I R 169/74, BFHE 123, 327, BStBl II 1978, 10).
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